

Wir akzeptieren folgende Zahlungsmittel:
Bargeld
- Kreditkarten: Visa, Eurocard/Mastercard, American Express, Diners, Züricard, Baslercard, Reka-Check




- Swiss und SBB Voucher
- Kreditkarten der Stiftung für Behinderten Transporte Pro Mobil
- Unsere eigenen Taxi- und Geschenkbons
- Sämtliche Kreditbelege der grösseren Taxibetriebe der Stadt Zürich
Für Vorsteuer abzugsberechtigte Firmen und regelmässige Fahrten offerieren wir gerne unsere eigenen Kreditbelege. Sie erhalten am Monatsende eine MwSt-konforme Abrechnung.
TAXITARIF DER STADT ZÜRICH
Verfügung der Polizeivorsteherin vom 20. März 2001
Gestützt auf die Taxivorschriften der Stadt Zürich verfügt die Polizeivorsteherin für Taxi mit Betriebsbewilligung der Stadt Zürich folgende Tarife:
1. Taxen
1.1 Grundtaxe Fr. 6.—
1.2 Fahrtaxe 1-8 Personen pro km Fr. 3.80
1.3 Wartezeittaxe pro Std. Fr. 69.—
Mit dieser Tarifanpassung wird die Teuerung der Konsumentenpreise von 5,15% seit der letzten Anpassung vom 16. Dezember 1994 ausgeglichen.
1.4 Im Fahrpreis ist das Bedienungsgeld inbegriffen.
1.5 Zuschläge dürfen nur für das Zu- und Wegtragen von Gepäck erhoben werden.
1.6 Taxifahrten dürfen nur mit eingeschalteter Taxuhr ausgeführt werden.
1.7 Für unbesetzte Hin- und Rückfahrten dürfen keine Taxen erhoben werden.
1.8 Kann ein Fahrauftrag nicht sofort ausgeführt werden, besteht für die Fahrzeugführerin/den Fahrzeugführer keine Wartepflicht.
2. Indexierung
Dieser Tarif kann durch die Polizeivorsteherin/den Polizeivorsteher jeweils der Teuerung angepasst werden, wenn er seit der letzten Anpassung um mindestens 5% vom Zürcher Index der Konsumentenpreise abweicht. Für Auswärts- und Tagesfahrten erstellen wir Ihnen gerne eine Offerte!